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BGH, 08.08.2001 - 5 StR 252/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 244 Abs. 3 Satz 2 StPO; § 26 StGB
Beweisantrag (Ablehnung wegen Bedeutungslosigkeit); Anstiftung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anstiftung - Brandstiftung - Mittäterschaft - Revision - Beweisantrag - Beweismittel - Übernahme - Verteidigerkosten
- Judicialis
StPO § 244 Abs. 3 Satz 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261
Lückenhaftigkeit des Urteils als Sach- oder Verfahrensmangel - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.06.1997 - 5 StR 58/97
afghanische Blutrache - § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO, Handhabung des …
Auszug aus BGH, 08.08.2001 - 5 StR 252/01
Insofern liegt der Fall anders als der der Senatsentscheidung BGH NJW 1997, 2762 zugrundeliegende Fall.
- BGH, 05.12.2013 - 4 StR 371/13
Beweiswürdigung des Tatrichters (Amtsaufklärungsgrundsatz; Anforderungen an die …
Da Grundlage der materiellrechtlichen Überprüfung durch das Revisionsgericht allein das tatrichterliche Urteil ist, liegt hierin angesichts der im Übrigen getroffenen Feststellungen kein auf die Sachrüge hin zu beachtender Rechtsfehler, sondern ein Mangel, der mit einer Aufklärungsrüge gerügt werden musste (vgl. BGH, Urteile vom 18. September 2008 - 5 StR 224/08, NStZ 2009, 401, 403; vom 8. August 2001 - 5 StR 252/01; zur Erforderlichkeit von Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen in einer anders gearteten Konstellation auch BGH, Urteil vom 21. November 2013 - 4 StR 242/13).